Kann ich die
Rente meines Lebenspartners oder sonstige Einkünfte im Alter berücksichtigen?
Ja,
im Schritt 2 „Versorgungslücke berechnen“ haben Sie die Möglichkeit, „sonstige
Einkünfte“ im Rentenalter zu berücksichtigen. Dies können beispielsweise sein:
die Rente Ihres Lebenspartners, Einkünfte aus Vermietung, Betriebsrenten etc.
Wie werden
Preissteigerungen berücksichtigt?
Im
Schritt 2 „Versorgungslücke berechnen“ können Sie auswählen, ob die Inflation
bei der weiteren Berechnung berücksichtigt werden soll. Die Anpassung der
„Ausgaben im Alter“ erfolgt mit einem durchschnittlichen Preissteigerungssatz
von 2% pro Jahr.
Die geschätzte Rente
erscheint sehr hoch, gibt es keine gesetzliche Obergrenze?
Nein,
eine Höchstgrenze für die gesetzliche Rente gibt es nicht. Jedoch wird die
Rentenhöhe indirekt durch die maximal erreichbare Anzahl an Entgeltpunkten (ca.
2 Punkte pro Erwerbsjahr) begrenzt.
Wie werden die gesetzlichen
Rentenpunkte berechnet?
Jedes
Jahr wird vom statistischen Bundesamt ein sogenannter Durchschnittsverdienst
festgelegt. Hat man in dem Jahr exakt so viel verdient, dann bekommt man genau 1
Entgeltpunkt gutgeschrieben. Hat man mehr verdient, so bekommt man anteilig
mehr Punkte, hat man weniger verdient, entsprechend weniger. Das
Durchschnittseinkommen wurde für 2009 auf 30.879 EUR festgelegt.
Ist es in der
heutigen Zeit überhaupt sinnvoll, von einer linearen Einkommensentwicklung
auszugehen?
Durch
die direkte Eingabemöglichkeit für die gesetzlichen Entgeltpunkte wird Ihre
Erwerbshistorie genau erfasst.
Ebenso präzise Aussagen über die Zukunft
kann leider niemand treffen. Das Ergebnis des Rentenrechners kann immer nur ein
Anhaltspunkt dafür sein, welchen Geldbetrag Sie anlegen sollten, wenn Sie
privat für die Rente sparen wollen. Die Umsetzung wird durch Ihre persönlichen
Verhältnisse bestimmt. Sie sollten Ihre Rentenlücke
regelmäßig überprüfen und die (Fonds-) Sparraten ggf. anpassen.
Zudem
haben Sie mit dem Franklin Templeton Rentenschätzer verschiedene Möglichkeiten,
Ihre persönliche Einschätzung der Zukunft einzukalkulieren:
§Berücksichtigung
möglicher Rentensteigerungen bzw. der Inflation
§Eingabe
sonstiger Einkünfte im Rentenalter
§Anpassung
der Parameter für Wertentwicklung und Rentenzahldauer
Wird bei der
Rentenschätzung von einer zukünftigen Gehaltssteigerung ausgegangen?
Bei
der Rentenschätzung des Franklin Templeton Rechners wird, ähnlich wie bei der
Gesetzlichen Rentenversicherung, davon ausgegangen, das Ihre zukünftige
Gehaltsentwicklung mit der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung in Deutschland
übereinstimmt. Ein konkreter Prozentsatz wird dabei nicht festgelegt, sondern
die Steigerung erfolgt indirekt über die Fortschreibung der Entgeltpunkte.
Beispiel: Herr Michel erhält mit
seinem Brutto-Einkommen zum Zeitpunkt der Rentenschätzung genau 1 Rentenpunkt.
Bei der Zukunftsprognose wird nun davon ausgegangen, dass dies bis zur Rente so
bleiben wird (1 Punkt pro Jahr). Allerdings verändert sich das Einkommensniveau,
bei dem man genau diesen einen Rentenpunkt erhält. Es wird jedes Jahr an die
durchschnittliche Gehaltsentwicklung der Gesamtbevölkerung angeglichen. Steigt
dieses Durchschnittsgehalt, wird implizit angenommen, dass auch Herrn Michels
Gehalt im selben Maße gestiegen sein muss – er erhält ja weiterhin 1 Entgeltpunkt
anstatt z.B. nur 0,9.
Beim Vergleich
der geschätzten Rentenpunkte, mit denen, die in der gesetzlichen
Renteninformation angegeben werden, gibt es eine Abweichung. Wodurch kommt
diese zustande?
Dafür
kann es verschiedene Erklärungen geben:
1.Beim
Franklin Templeton Rentenrechner werden die Entgeltpunkte immer zum Berechnungsdatum
geschätzt. Das heißt, auch für den Zeitraum zwischen der letzten Kontenklärung
und heute werden Rentenpunkte gutgeschrieben. Diese sind in der
Renteninformation, welche Sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
zugesandt bekommen haben, eventuell noch nicht berücksichtigt.
2.Wenn
es innerhalb des Zeitraums zwischen der letzten Kontoklärung und dem
Berechnungsdatum eine (größere) Veränderung des Brutto-Einkommens gab, sind
ebenfalls Abweichungen möglich. Diese sollten mit der nächsten Kontoklärung
korrigiert werden.
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